Allgemeine Bedingungen der Mondu GmbH zur Vereinbarung über die Erbringung von Services V 1.1.0
- Präambel
Mondu GmbH („Mondu”) ermöglicht dem Käufer den Abschluss der Zahlungsvereinbarung mit dem Verkäufer („Zahlungsereinbarung”) im Checkout-Prozess („Checkout-Prozess“; die Leistung von „Services“). Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen von Mondu gelten für den Abschluss von Vereinbarungen über die Services im Checkout-Prozess („Servicevereinbarung“). Die im Checkout-Prozess geschlossene Servicevereinbarung entspricht dem angehängten Muster.
Diese Servicevereinbarung wurde auf deutsch und englisch verfasst, zur Auslegung ist im Zweifel die englische Version heranzuziehen, welche bindend ist: www.mondu.ai/de/m1-sfa/
- Servicegebühr
Für die Erbringung der Services zahlt der Käufer an Mondu die in der Vereinbarung zur Ratenzahlung genannte Gebühr („Servicegebühr“) zuzüglich Umsatzsteuer. Soweit in der Servicevereinbarung nicht anderweitig vorgesehen, wird die Servicegebühr mit der ersten Rate, wie zwischen Käufer und Verkäufer mit separater Zahlungsvereinbarung vereinbart, fällig. Zur Klarstellung: Eine teilweise oder vollständige Rückabwicklung einer Zahlungsvereinbarung (z.B. durch Rücktritt vom jeweiligen zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Kauf-, Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag („Vertrag”) oder Kulanz des Verkäufers) lässt die Servicevereinbarung unberührt und die vom Käufer gezahlte Servicegebühr wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet.
- Zahlung per SEPA-Lastschrift
Der Käufer bevollmächtigt Mondu dem Inhaber der Servicegebührenforderung (wie in Ziffer 5 definiert) im Namen des Käufers mit Abtretung der Servicegebührenforderung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, das im Wesentlichen diesem Muster entspricht.
- Steuern
Der Käufer zahlt die Servicegebühr frei von und ohne Abzug oder Einbehalt von Steuern, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Sofern ein Abzug oder Einbehalt erforderlich ist, informiert der Käufer Mondu hierüber unverzüglich und erhöht den zu zahlenden Betrag so, dass der Inhaber der Servicegebührenforderung den vollständigen Betrag erhält, den er erhalten hätte, wenn kein Abzug oder Einbehalt vorgenommen worden wäre. Der Käufer zahlt die einbehaltenen oder einbehaltbaren Beträge (einschließlich etwaiger darauf entfallender Zinsen oder Strafzahlungen) an die zuständige Behörde und stellt Mondu und dem Forderungsinhaber der Servicegebühr auf Anfrage einen zufriedenstellenden Nachweis über eine solche Zahlung zur Verfügung.
Der Käufer stellt Mondu und den Inhaber der Servicegebührenforderung von sämtlichen Steuern, Kosten und Aufwendungen frei und hält sie schadlos, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang mit: (i) einer unterlassenen Einbehaltung oder Abführung von Steuern durch den Käufer oder eine in seinem Namen oder auf seine Veranlassung handelnde Person; (ii) einer unzureichenden Bruttozahlung nach dieser Ziffer; sowie (iii) einer sekundären oder mittelbaren steuerlichen Anzeige‑, Registrierungs- oder sonstigen Compliance‑Verpflichtung, die Mondu und/oder dem Forderungsinhaber der Servicegebühr infolge von Zahlungen im Zusammenhang mit dieser Servicevereinbarung auferlegt wird. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer bestehen über die Beendigung oder das Auslaufen dieser Servicevereinbarung hinaus fort.
„Steuer“ bezeichnet jede Steuer, Abgabe, jedes Entgelt oder jede sonstige Abführung vergleichbarer Art (einschließlich etwaiger Strafzahlungen oder Zinsen wegen verspäteter oder unterlassener Zahlung), die von einer staatlichen Behörde erhoben wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Quellensteuern, Stempelsteuern, Finanztransaktionssteuern und Dokumentensteuern.
- Bankgebühren und Vertragsstrafen
Hat der Käufer dem Inhaber der Servicegebührenforderung (wie in Ziffer 5 definiert) ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und wird eine Lastschrift aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht eingelöst (Rücklastschrift), hat der Käufer dem Inhaber der Servicegebührenforderung (wie in Ziffer 5 definiert) die tatsächlich entstandenen Bankgebühren sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von maximal 8 EUR zu erstatten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Inhaber der Servicegebührenforderung (wie in Ziffer 5 definiert) bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
- Forderungsabtretung
Mondu tritt die gegen den Käufer fällige Servicegebührenforderung aus der Servicevereinbarung an die Mondu Capital S.à r.l., handeln für und im Namen eines ihrer Compartments (“Inhaber der Servicegebührenforderung”) ab. Alle aus der Servicevereinbarung fälligen Zahlungen sind auf das Konto des Inhabers der Servicegebührenforderung zu zahlen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass nur an dieses Konto mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.
- Services von und Datenverarbeitung durch Mondu
Mondu ermöglicht dem Käufer den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung mit dem Verkäufer. Hierzu ist die Verarbeitung der Daten durch Mondu erforderlich, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben wurden und/ oder noch werden. Die hierbei erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet Mondu für (i) die Prüfung der Gewährung von Zahlungsmodellen und (ii) das Forderungsmanagement gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b) und f) DSGVO. Ferner können personenbezogene Daten für Marketingmaßnahmen (Zusendung aktueller Informationen und Angebote) sowie für die Erstellung personenbezogener Nutzerprofile gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO verwendet werden, sofern eine gesonderte Einwilligungserklärung vorliegt.
Weitere Informationen zur stattfindenden Datenverarbeitung, zu den Datenschutzrechten des Käufers sowie die Kontaktdaten von Mondu’s Datenschutzbeauftragten finden Sie unter https://www.mondu.ai/de/gdpr-notification-for-buyers/.
- Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine Regelung der Servicevereinbarung ganz oder zum Teil unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar, werden die übrigen Regelungen der Servicevereinbarung davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder nicht durchsetzbaren Regelung gilt die wirksame und durchsetzbare Regelung als vereinbart, mit der der wirtschaftliche Zweck der Servicevereinbarung so genau wie möglich umgesetzt wird. Gleiches gilt im Falle des Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Bedingungen sowie die Servicevereinbarung unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Servicevereinbarung Berlin, Deutschland.
Muster
Servicevereinbarung
Mondu GmbH ermöglicht dem Käufer den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung mit dem Verkäufer im Checkout-Prozess. Hierfür zahlt der Käufer an Mondu GmbH eine Servicegebühr in Höhe von
EUR [●●●] (darin enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von EUR [●●●])
Käufer*in
[Firma]
[Straße] [Hnr.]
[PLZ] [Ort]
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und schließen Sie die Servicevereinbarung ab.
Für diese Vereinbarung gelten die Allgemeinen Bedingungen der Mondu GmbH, die Sie hier abrufen können: [Deeplink].
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