Version 1.2.0
Unverbindliche Übersetzung: Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung ausschließlich zum besseren Verständnis der englischsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die englische Fassung.
Aufbau dieser Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) regeln den Vertrag über die Ausgabe und die Nutzung der MonduCard – Amazon Business. Der Vertrag wird zwischen dem Geschäftskunden (der „Geschäftskunde“) und der Mondu Financial Services B.V. („Mondu“) geschlossen, wenn der Geschäftskunde über Amazon Business an Mondu vermittelt wurde. Die MonduCard wird an einzelne, vom Geschäftskunden benannte und autorisierte Karteninhaber ausgegeben (jeweils ein „Karteninhaber“). Mit der Beantragung, der Aktivierung und/oder der Nutzung einer MonduCard erklären sich der Geschäftskunde und der Karteninhaber mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden. Der Geschäftskunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jeder Karteninhaber diese Bedingungen erhält und einhält.
Diese Bedingungen bestehen aus vier Teilen:
- Teil A (Gemeinsame Bestimmungen) gilt jederzeit.
- Teil B (Einzelne Bestellung) gilt ab Abschluss dieses Vertrages und regelt ausschließlich eine Bestellung.
- Teil C (Umwandlung) regelt die einzige Möglichkeit, wie die Karten-Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden kann, und gilt ab Abschluss dieses Vertrages.
- Teil D (Karten-Rahmenvereinbarung) enthält die Karten-Rahmenvereinbarung selbst und entfaltet keine Wirkung, sofern und solange die Karten-Rahmenvereinbarung nicht gemäß Teil C abgeschlossen wurde.
Mit der Beantragung, der Aktivierung und/oder der Nutzung einer MonduCard erklären sich der Geschäftskunde und der Karteninhaber mit der Geltung von Teil A, Teil B und Teil C einverstanden. Sie akzeptieren damit nicht Teil D.
TEIL A — GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
A.1 Begriffsbestimmungen
A.1.1 „Vertrag“ bezeichnet das zwischen Mondu und dem Geschäftskunden nach diesen Bedingungen begründete Vertragsverhältnis, zusammen mit dem von Mondu angenommenen Antrag.
A.1.2 „Amazon Business“ bezeichnet die von der Amazon.com, Inc. und ihren verbundenen Unternehmen betriebene Plattform Amazon Business.
A.1.3 „Geschäftskunde“ bezeichnet die juristische Person, die Personengesellschaft oder das Einzelunternehmen, die bzw. das diesen Vertrag nach Vermittlung über Amazon Business mit Mondu schließt, und ist für sämtliche Pflichten aus diesen Bedingungen verantwortlich.
A.1.4 „Karten-Rahmenvereinbarung“ bezeichnet die in Teil D beschriebene Rahmenvereinbarung, die gemäß Ziffer C.3 abgeschlossen wird.
A.1.5 „Laufzeit der Karten-Rahmenvereinbarung“ bezeichnet den Zeitraum vom Umwandlungsstichtag bis zur Beendigung dieses Vertrages.
A.1.6 „Kartengültigkeitsdatum“ bezeichnet das von Mondu im Mondu Buyer Portal mitgeteilte Datum.
A.1.7 „Karteninhaber“ bezeichnet eine natürliche Person, die vom Geschäftskunden benannt und autorisiert ist, eine MonduCard in seinem Namen zu erhalten und zu nutzen.
A.1.8 „Umwandlung“ bezeichnet den Abschluss der Karten-Rahmenvereinbarung gemäß Ziffer C.3, und „Umwandlungsstichtag“ bezeichnet den Tag, an dem sie wirksam wird.
A.1.9 „Fälligkeitstag“ bezeichnet in Bezug auf eine Zahlungsbestätigung das in ihr angegebene Datum, 30 Tage nach Versand der Zahlungsbestätigung.
A.1.10 „Mondu“ bezeichnet die Mondu Financial Services B.V. und ihre verbundenen Unternehmen. Die Mondu Financial Services B.V. ist die Emittentin der MonduCard und die Vertragspartnerin des Geschäftskunden nach diesem Vertrag.
A.1.11 „Mondu Buyer Portal“ bezeichnet das Online-Portal von Mondu, über das der Geschäftskunde und etwaige Karteninhaber MonduCards verwalten, Transaktionen einsehen und sonstige kartenbezogene Verwaltungsfunktionen ausführen können.
A.1.12 „MonduCard“ bezeichnet eine von Mondu nach diesem Vertrag ausgegebene virtuelle Geschäftskreditkarte.
A.1.13 „Bestellung“ bezeichnet eine einzelne Bestellung, die der Geschäftskunde bei einem Händler auf Amazon Business aufgibt, einschließlich sämtlicher Lieferungen, Teillieferungen, Anpassungen, Rücksendungen und damit verbundener Entgelte, die dieser Bestellung zuzuordnen sind, und die für die Zwecke dieses Vertrages einen einzigen Zahlungsvorgang darstellt.
A.1.14 „Zahlungsbestätigung“ bezeichnet die Bestätigung, die Mondu dem Geschäftskunden für jede Bestellung erteilt und in der die Bestellung, die von Mondu nach Ziffer A.7.1 an den Händler geleistete Zahlung, der vom Geschäftskunden an Mondu zu zahlende Betrag, das Fälligkeitsdatum und die Zahlungsinformationen angegeben sind. Eine Zahlungsbestätigung bestätigt die Zahlung von Mondu an den Händler und ist nicht die Rechnung oder Quittung, die der Händler dem Geschäftskunden für die gekauften Waren oder Dienstleistungen ausstellt.
A.1.15 „Zahlungsvorgang“ bezeichnet einen mit einer MonduCard ausgeführten Zahlungsvorgang im Sinne der PSD2.
A.1.16 „PSD2″ bezeichnet die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in ihrer Umsetzung in niederländisches Recht.
A.1.17 „Verfügungsrahmen“ bezeichnet den Höchstbetrag, der zu einem beliebigen Zeitpunkt insgesamt nach diesem Vertrag autorisiert, erfasst (Capture) oder belastet werden darf, einschließlich sämtlicher Gebühren, Entgelte und Währungsumrechnungsbeträge, wie von Mondu jeweils festgelegt und im Mondu Buyer Portal mitgeteilt.
A.1.18 „starke Kundenauthentifizierung“ oder „SCA“ bezeichnet eine Authentifizierung, die den nach PSD2 und der dazu erlassenen delegierten Verordnung geltenden Anforderungen entspricht.
A.1.19 „Visa“ bezeichnet die Visa Europe Limited und ihre verbundenen Unternehmen, und „Visa-Regelwerk“ bezeichnet die Betriebsvorschriften des Visa-Zahlungssystems in ihrer jeweils gültigen Fassung.
A.2 Parteien und Karteninhaber
A.2.1 Mit der Beantragung, der Aktivierung und/oder der Nutzung einer MonduCard erklären sich der Geschäftskunde und der Karteninhaber mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden.
A.2.2 Der Geschäftskunde ist für die Nutzung jeder MonduCard sowie für die Einhaltung dieses Vertrages durch ihn selbst und durch jeden Karteninhaber verantwortlich.
A.2.3 Der Geschäftskunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jeder Karteninhaber diese Bedingungen erhält, bevor dieser Karteninhaber eine MonduCard nutzt, und jede an diesen Karteninhaber gerichtete Mitteilung von Mondu an den Karteninhaber weiterzuleiten.
A.2.4 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass jede Nutzung der MonduCard ausschließlich geschäftlicher Natur ist und im Einklang mit diesem Vertrag erfolgt.
A.2.5 Sämtliche nach diesem Vertrag zu zahlenden Beträge werden vom Geschäftskunden gegenüber Mondu geschuldet. Ein Karteninhaber haftet Mondu gegenüber nicht für Beträge, die einer MonduCard belastet werden. Ein Karteninhaber haftet dem Geschäftskunden gegenüber für seine eigene Nutzung einer MonduCard.
A.2.6 Der Geschäftskunde haftet für jede Handlung und jedes Unterlassen seiner Karteninhaber im Zusammenhang mit diesem Vertrag wie für eigenes Handeln bzw. Unterlassen.
A.2.7 Der Geschäftskunde sichert zu, dass er diesen Vertrag im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit und nicht als Verbraucher schließt und dass jeder Karteninhaber die MonduCard ausschließlich für Zwecke des Gewerbes oder der geschäftlichen Tätigkeit des Geschäftskunden und nicht zu privaten Zwecken nutzt.
A.2.8 Mondu darf auf jede Mitteilung oder Weisung vertrauen, die dem Anschein nach vom Geschäftskunden oder von einem bevollmächtigten Vertreter oder Karteninhaber des Geschäftskunden stammt.
A.3 Antrag, Zugangsvoraussetzungen und Vertragsschluss
A.3.1 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, einen vollständigen und zutreffenden Antrag über die von Mondu bereitgestellten Kanäle einzureichen; hierzu können das Mondu Buyer Portal oder andere von Mondu bestimmte digitale Onboarding-Schnittstellen zählen.
A.3.2 Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen. Mondu gibt keine MonduCards an Verbraucher oder an natürliche Personen aus, die außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit handeln.
A.3.3 Jeder Karteninhaber muss mindestens 18 Jahre alt, geschäftsfähig sowie beim Geschäftskunden angestellt oder anderweitig vertraglich für diesen tätig sein und vom Geschäftskunden ermächtigt sein, in dessen Namen geschäftliche Ausgaben zu tätigen.
A.3.4 Mondu kann jeden Antrag nach eigenem Ermessen genehmigen, ablehnen oder weitere Informationen hierzu anfordern und die Genehmigung von Bedingungen abhängig machen.
A.3.5 Dieser Vertrag kommt zustande, wenn Mondu den Antrag annimmt und dem Geschäftskunden die Genehmigung bestätigt. Diese Annahme setzt Teil A, Teil B und Teil C in Kraft. Sie setzt Teil D nicht in Kraft.
A.3.6 Mondu ist nicht verpflichtet, einen Antrag oder einen Antrag auf Änderung eines bestehenden Vertrages anzunehmen.
A.4 Ausgabe, Aktivierung und Ablauf der MonduCard
A.4.1 Bei Annahme eines Antrags gibt Mondu dem Geschäftskunden für den benannten Karteninhaber eine MonduCard in virtueller Form aus. Die MonduCard wird ausschließlich für eine einzige Bestellung ausgegeben, sofern und solange die Karten-Rahmenvereinbarung nicht gemäß Teil C abgeschlossen wurde.
A.4.2 Jede MonduCard ist ausschließlich auf Amazon Business beschränkt und kann bei keinem anderen Händler und an keiner anderen Akzeptanzstelle verwendet werden.
A.4.3 Eine MonduCard ist gemäß den Anweisungen von Mondu zu aktivieren. Die Aktivierung erfordert eine starke Kundenauthentifizierung über die Mondu App.
A.4.4 Das auf einer MonduCard angegebene Ablaufdatum berechtigt den Geschäftskunden oder einen Karteninhaber nicht dazu, die MonduCard abweichend von diesem Vertrag zu nutzen.
A.4.5 Die MonduCard kann, soweit unterstützt, für die Nutzung in einer digitalen Wallet bereitgestellt werden.
A.4.6 Mondu kann jederzeit die Rückgabe oder Vernichtung einer MonduCard verlangen, insbesondere bei Beendigung dieses Vertrages oder bei Verdacht auf Betrug oder missbräuchliche Nutzung. Der Geschäftskunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kartendaten sicher vernichtet werden.
A.5 Verfügungsrahmen
A.5.1 Mondu legt den für den Geschäftskunden geltenden Verfügungsrahmen fest und kann ihn auf die Karteninhaber aufteilen. Weder der Geschäftskunde noch ein Karteninhaber darf den jeweils geltenden Verfügungsrahmen überschreiten.
A.5.2 Mondu teilt den jeweils geltenden Verfügungsrahmen im Mondu Buyer Portal mit.
A.5.3 Mondu kann den Verfügungsrahmen jederzeit mit sofortiger Wirkung nach eigenem Ermessen erhöhen, herabsetzen oder entziehen, unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – aufgrund von Faktoren, wie die Kreditwürdigkeit des Geschäftskunden, seine Zahlungshistorie, sein Risikoprofil, das Ergebnis einer Prüfung nach Ziffer A.15 und jeden sonstigen relevanten Umstand betreffen.
A.5.4 Der Verfügungsrahmen umfasst sämtliche Gebühren, Entgelte und Währungsumrechnungsbeträge. Mondu reserviert innerhalb des Verfügungsrahmens den Betrag jeder Autorisierung, die noch nicht erfasst (Capture) oder belastet wurde.
A.5.5 Mondu kann jede Autorisierung ablehnen, wenn die Autorisierung den Verfügungsrahmen überschreiten würde, wenn ein Schritt nach Ziffer A.15 nicht zur Zufriedenheit von Mondu abgeschlossen wurde oder wenn eine sonstige Bedingung dieses Vertrages nicht erfüllt ist.
A.5.6 Wird der Verfügungsrahmen überschritten, so wird der übersteigende Betrag sofort fällig und zahlbar, und Mondu kann die Nutzung jeder MonduCard sperren oder beschränken, bis dieser Betrag zurückgezahlt ist.
A.6 Nutzung der MonduCard
A.6.1 Eine MonduCard darf ausschließlich für Käufe bei Händlern auf Amazon Business, ausschließlich für geschäftliche Zwecke des Geschäftskunden und ausschließlich bis zur Höhe des Verfügungsrahmens genutzt werden.
A.6.2 Eine MonduCard darf nicht für private, betrügerische, unlautere oder rechtswidrige Transaktionen, für Glücksspiel oder für nach geltendem Recht verbotene Transaktionen genutzt werden.
A.6.3 Eine MonduCard darf nicht für Barabhebungen, Barvorschüsse oder bargeldähnliche Transaktionen, für Finanztransfergeschäfte, für die Übertragung von Geldern an eine Person, die nicht der Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen dient, oder für den Erwerb von Instrumenten mit monetärem Wert genutzt werden.
A.6.4 Mondu kann Händlerkategorien sperren oder weitere Nutzungsbedingungen auf Grundlage des Risikoprofils des Geschäftskunden vorgeben.
A.6.5 Zahlungsvorgänge können einer starken Kundenauthentifizierung unterliegen. Wird die Authentifizierung nicht abgeschlossen, kann der Zahlungsvorgang abgelehnt werden.
A.6.6 Erfolgt ein Kauf im Fernabsatz, so gilt die Zustimmung des Karteninhabers zum Zahlungsvorgang mit der Angabe der erforderlichen Kartendaten und, soweit verlangt, mit dem Abschluss der starken Kundenauthentifizierung als erteilt.
A.6.7 Ist ein Zahlungsvorgang autorisiert, so kann er nicht mehr widerrufen werden. Der Betrag des Zahlungsvorgangs wird der MonduCard belastet.
A.6.8 Mondu gewährleistet keine dauerhafte oder ununterbrochene Verfügbarkeit der MonduCard. Die Verfügbarkeit hängt unter anderem von der Mitwirkung der Händler, der Funktionsfähigkeit der von Mondu oder Dritten betriebenen Systeme und dem verfügbaren Verfügungsrahmen ab.
A.6.9 Händler und Acquiring-Banken können für die Akzeptanz der MonduCard zusätzliche Anforderungen oder Entgelte vorsehen. Mondu ist für diese Anforderungen oder Entgelte nicht verantwortlich.
A.7 Zahlung an den Händler
A.7.1 Autorisiert ein Karteninhaber einen Zahlungsvorgang mit einer MonduCard, so zahlt Mondu den Transaktionsbetrag im Namen des Geschäftskunden an den betreffenden Händler.
A.7.2 Mondu hat gegen den Geschäftskunden einen Anspruch auf Erstattung jedes nach Ziffer A.7.1 gezahlten Betrages nebst sämtlicher auf diesen Zahlungsvorgang anwendbarer Gebühren und Entgelte.
A.8 Zahlungsbestätigung
A.8.1 Mondu erteilt für jede Bestellung eine Zahlungsbestätigung. Zahlungsbestätigungen werden an die vom Geschäftskunden mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Mondu stellt keine Rechnungen und keine periodischen Abrechnungen aus.
A.8.2 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, jede Zahlungsbestätigung bei Erhalt zu prüfen und Mondu jede Abweichung unverzüglich anzuzeigen.
A.8.3 30 Tage nach Erhalt der Zahlungsbestätigung gilt deren Inhalt als vom Geschäftskunden genehmigt. Ziffer A.8.4 bleibt hiervon unberührt. Mondu kann Tatsachen- oder Rechenfehler auch nach Ablauf dieses Zeitraums berichtigen.
A.8.4 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, Mondu jeden nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag anzuzeigen, an dem der Zahlungsvorgang belastet wurde. Siehe Ziffer A.24.3.
A.9 Zahlung
A.9.1 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, den vollen Betrag, wie in der Zahlungsbestätigung angegeben, bis zu dessen Fälligkeitstag zu zahlen.
A.9.2 Zahlungen sind auf das von Mondu angegebene Bankkonto unter Verwendung der in der Zahlungsbestätigung angegebenen Zahlungsreferenz zu leisten. Verzögerungen infolge einer unzutreffenden Referenz hat der Geschäftskunde zu vertreten. Der Geschäftskunde kann stattdessen wählen, fällige Beträge im Lastschriftverfahren zu begleichen. Die Wahl wird erst mit Bestätigung durch Mondu wirksam; Mondu kann jederzeit durch Mitteilung verlangen, dass Zahlungen nach Satz 1 dieser Ziffer geleistet werden.
A.9.3 Erfolgt die Zahlung im Lastschriftverfahren, so gibt die Zahlungsbestätigung den Tag an, an dem das Konto des Geschäftskunden belastet wird. Hat der Geschäftskunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und wird eine Lastschrift aus Gründen, die der Geschäftskunde zu vertreten hat, nicht eingelöst (Rücklastschrift), so erstattet der Geschäftskunde Mondu die tatsächlich angefallenen Bankentgelte und zahlt eine Schadenspauschale in Höhe von höchstens 15 EUR. Dem Geschäftskunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Mondu bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
A.9.4 Der Geschäftskunde darf gegen an Mondu zu zahlende Beträge nicht aufrechnen und diese weder mindern noch zurückbehalten, es sei denn, es handelt sich um eine Gegenforderung, die Mondu schriftlich anerkannt hat oder die durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgestellt worden ist.
A.9.5 Mondu kann jeden vom Geschäftskunden geschuldeten Betrag gegen jeden Betrag aufrechnen, den Mondu dem Geschäftskunden nach diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag schuldet.
A.10 Zahlungsverzug
A.10.1 Zahlt der Geschäftskunde den in der Zahlungsbestätigung angegebenen Betrag nicht vollständig bis zu dessen Fälligkeitstag, so befindet er sich am darauffolgenden Tag in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Anzeige bedarf („Zahlungsverzug“).
A.10.2 Bei Zahlungsverzug steht Mondu die pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von EUR 40 nach Artikel 6:96 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek – Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) zu.
A.10.3 Mondu kann auf den überfälligen Betrag gesetzliche Handelszinsen nach Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) ab dem ersten Tag des Verzuges bis zur vollständigen Zahlung berechnen.
A.10.4 Der Geschäftskunde hat Mondu von sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibungskosten freizustellen. Die außergerichtlichen Beitreibungskosten betragen 15 % des ausstehenden Saldos. Jede Partei kann nachweisen, dass die tatsächlichen außergerichtlichen Beitreibungskosten höher oder niedriger waren.
A.10.5 Bei Zahlungsverzug kann Mondu ferner die Nutzung jeder MonduCard sperren oder beschränken, den Verfügungsrahmen herabsetzen oder entziehen, den Abschluss der Karten-Rahmenvereinbarung ablehnen und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.
A.11 Erstattungen, Gutschriften und Chargebacks
A.11.1 Eine Erstattung, eine Gutschrift oder ein sonstiger Betrag, den Mondu in Bezug auf eine Bestellung oder einen Zahlungsvorgang erhält, wird auf die zu diesem Zeitpunkt nach diesem Vertrag ausstehenden Beträge angerechnet. Ein etwaiger Überschuss wird an den Geschäftskunden ausgekehrt.
A.11.2 Diese Ziffer gilt auch für eine Erstattung oder Gutschrift, die nach dem Kartengültigkeitsdatum und nach Beendigung dieses Vertrages eingeht, fort.
A.11.3 Eine Streitigkeit über Waren oder Dienstleistungen, die mit einer MonduCard erworben wurden, ist vom Geschäftskunden gegenüber dem Händler geltend zu machen. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, Mondu eine solche Streitigkeit unverzüglich anzuzeigen.
A.11.4 Mondu kann, ist jedoch nicht verpflichtet, in Bezug auf eine Transaktion Streitbeilegungs- oder Chargeback-Rechte nach dem Visa-Regelwerk ausüben. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen bereitzustellen und die Mitwirkung zu leisten, die Mondu hierfür billigerweise verlangt, auch nach dem Kartengültigkeitsdatum.
A.11.5 Erlangt Mondu über das Visa-Streitbeilegungsverfahren einen Betrag zurück, so schreibt Mondu diesen Betrag dem Geschäftskunden gemäß Ziffer A.11.1 gut.
A.12 Unabhängigkeit der Zahlungspflicht
A.12.1 Die Pflicht des Geschäftskunden zur Zahlung an Mondu ist unabhängig vom Vertrag zwischen dem Geschäftskunden und dem Händler sowie von etwaigen Ansprüchen, Einwendungen, Aufrechnungsrechten oder Gegenforderungen, die dem Geschäftskunden gegenüber dem Händler oder gegenüber Amazon Business zustehen.
A.12.2 Mondu ist nicht Partei eines Kaufvertrages und ist nicht verantwortlich für das Bestehen, die Qualität, die Menge, die Lieferung, die Vertragsmäßigkeit oder die Eignung von Waren oder Dienstleistungen, die mit einer MonduCard erworben wurden.
A.12.3 Der Geschäftskunde darf Zahlungen an Mondu wegen eines solchen Umstands nicht zurückhalten, mindern oder verzögern. Gegenüber Mondu kann er im Falle einer Streitigkeit mit einem Händler ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer A.11 vorgehen. Die Rechte des Geschäftskunden im Hinblick auf einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang bleiben hiervon unberührt.
A.13 Aussetzung und Sperrung
A.13.1 Mondu kann die Nutzung einer MonduCard sperren oder beschränken oder einzelne Transaktionen beschränken, wenn dies zum Schutz des Geschäftskunden, eines Karteninhabers oder von Mondu vor Sicherheitsrisiken erforderlich ist, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Nutzung besteht, wenn der Geschäftskunde seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder wenn dies gesetzlich, gerichtlich oder von einer zuständigen Behörde verlangt wird.
A.13.2 Mondu unterrichtet den Geschäftskunden über eine Sperrung oder Beschränkung, soweit dies rechtlich zulässig ist.
A.13.3 Mondu hebt die Sperrung der MonduCard auf oder ersetzt sie durch eine neue MonduCard, sobald die Gründe für die Sperrung nicht mehr bestehen.
A.14 Sicherheitspflichten
A.14.1 Der Geschäftskunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder Karteninhaber die MonduCard, ihre Zugangsdaten, etwaige PIN, Passwörter oder Authentifizierungsgeräte sowie jedes für die Dienste von Mondu genutzte Endgerät jederzeit sicher verwahrt.
A.14.2 Der Geschäftskunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder Karteninhaber die aktuelle Version der Mondu App installiert hat und in der Lage ist, eine starke Kundenauthentifizierung durchzuführen.
A.14.3 Sicherheitsmerkmale dürfen keiner anderen Person zugänglich gemacht werden. Der Geschäftskunde hat dafür Sorge zu tragen, dass angemessene Maßnahmen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs getroffen werden.
A.14.4 Verlust, Diebstahl, Kompromittierung von Sicherheitsmerkmalen oder der Verdacht einer nicht autorisierten Nutzung sind Mondu unverzüglich über die von Mondu benannten Kanäle anzuzeigen. Mondu kann eine schriftliche Bestätigung der Anzeige und gegebenenfalls eine Kopie einer bei der Polizei erstatteten Anzeige verlangen.
A.14.5 Nach einer solchen Anzeige haftet der Geschäftskunde nicht für nachfolgende nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, er oder ein Karteninhaber hat betrügerisch oder grob fahrlässig gehandelt.
A.14.6 Für die Zwecke der Ziffer A.14.5 umfasst grobe Fahrlässigkeit die Weitergabe von Sicherheitsmerkmalen an eine andere Person, die Unterlassung der Anzeige einer bekannten oder vermuteten Kompromittierung von Sicherheitsmerkmalen sowie die weitere Nutzung einer MonduCard nach Mitteilung ihrer Sperrung.
A.15 Mitwirkung, Sorgfaltspflichten und Sanktionen
A.15.1 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Ausgabe, der Nutzung und der Verwaltung jeder MonduCard umfassend mit Mondu zusammenzuarbeiten, insbesondere indem er:
(a) auf Verlangen Informationen über seine finanzielle Lage bereitstellt;
(b) auf Verlangen Informationen über die Nutzung jeder MonduCard bereitstellt;
(c) Mondu unverzüglich über jede Änderung seiner Kontaktdaten oder sonstiger für diesen Vertrag relevanter Angaben unterrichtet;
(d) sämtliche gesetzlich oder von Mondu vorgegebenen Identifizierungs- und Überprüfungsanforderungen einhält und auf Verlangen Ausweisdokumente vorlegt;
(e) dafür Sorge trägt, dass Karteninhaber die Anweisungen von Mondu zur sicheren Nutzung der MonduCard befolgen; und
(f) bei der Aufklärung von Verdachtsfällen des Betruges, der missbräuchlichen Nutzung oder eines Sicherheitsvorfalls mit Mondu zusammenarbeitet.
A.15.2 Mondu kann jederzeit die Identifizierung und Überprüfung des Geschäftskunden, seiner wirtschaftlich Berechtigten und jedes Karteninhabers verlangen und weitere Informationen oder Unterlagen anfordern, um unter anderem geltendem Recht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu genügen. Bis dieser Vorgang zur Zufriedenheit von Mondu abgeschlossen ist, kann Mondu jede Autorisierung ablehnen, die Ausgabe oder Aktivierung einer MonduCard verweigern, jede MonduCard sperren, den Verfügungsrahmen herabsetzen oder entziehen und den Abschluss der Karten-Rahmenvereinbarung ablehnen.
A.15.3 Der Geschäftskunde sichert bei Abschluss dieses Vertrages sowie bei jeder Nutzung einer MonduCard zu und gewährleistet, dass weder er noch einer seiner Karteninhaber, Geschäftsführer oder wirtschaftlich Berechtigten Sanktionen unterliegt, die von der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation, den Niederlanden, den Vereinten Nationen, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten verhängt werden, oder im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen Person steht, und dass keine MonduCard in einer Weise genutzt wird, die gegen solche Sanktionen verstößt.
A.15.4 Ein Verstoß gegen diese Ziffer A.15 berechtigt Mondu, jede MonduCard auszusetzen oder zu sperren und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden sowie Schadensersatz und Freistellung gemäß Ziffer A.18 zu verlangen.
A.16 Gebühren und Entgelte
A.16.1 Die für die MonduCard geltenden Gebühren werden dem Geschäftskunden mitgeteilt und können Serviceentgelte, Entgelte für die Ausgabe und den Ersatz von Karten, Verzugsentgelte und Auslandseinsatzentgelte umfassen.
A.16.2 Mondu kann seine Gebühren gemäß Ziffer A.20 ändern.
A.16.3 Gebühren werden in der Zahlungsbestätigung für die Transaktion ausgewiesen, auf die sie sich beziehen, sofern nichts anderes mitgeteilt wird.
A.16.4 Sämtliche Gebühren verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer und jeder sonstigen anwendbaren Steuer, die hinzugerechnet wird, soweit sie anfällt.
A.17 Fremdwährungstransaktionen
A.17.1 Eine Transaktion in einer anderen Währung als Euro wird zu dem von Visa zum Zeitpunkt der Transaktionsverarbeitung angewandten Wechselkurs in Euro umgerechnet.
A.17.2 Für jede Fremdwährungstransaktion fällt ein Fremdwährungsentgelt in Höhe von 1,5 % des Transaktionsbetrages an.
A.17.3 Der angewandte Wechselkurs und das Fremdwährungsentgelt werden in der betreffenden Zahlungsbestätigung ausgewiesen und auf den Verfügungsrahmen angerechnet.
A.18 Haftung
A.18.1 Der Geschäftskunde haftet für die ausstehenden Zahlungen sämtlicher Bestellungen und Zahlungsvorgänge, die mit einer an ihn oder an seine Karteninhaber ausgegebenen MonduCard getätigt werden, vorbehaltlich Ziffer A.14.5.
A.18.2 Der Geschäftskunde stellt Mondu von sämtlichen Verlusten, Kosten, Aufwendungen oder Ansprüchen Dritter frei, die Mondu infolge eines Verstoßes des Geschäftskunden oder eines Karteninhabers gegen diesen Vertrag, infolge einer von diesem Vertrag abweichenden Nutzung einer MonduCard oder infolge unzutreffender oder unvollständiger gegenüber Mondu gemachter Angaben entstehen. Diese Ziffer lässt sonstige Rechte und Rechtsbehelfe von Mondu gegenüber dem Geschäftskunden unberührt, einschließlich des Rechts, Schadensersatz zu verlangen.
A.18.3 Mondu haftet nicht für Schäden, die aus der Weigerung eines Händlers entstehen, eine MonduCard zu akzeptieren, die aus Fehlern entstehen, die Händlern, Zahlungsdienstleistern oder Kartensystemen zuzurechnen sind, für Schäden aus Systemausfällen außerhalb ihres Einflussbereichs oder für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden oder entgangenen Gewinn.
A.18.4 Vorbehaltlich Ziffer A.18.5 haftet Mondu nur für unmittelbare Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus diesem Vertrag verursacht wurden.
A.18.5 Die Ziffern A.18.3 und A.18.4 beschränken nicht die Haftung für Betrug, für Vorsatz, für Tod oder Körperverletzung oder für eine Haftung, die nach geltendem Recht nicht vertraglich beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
A.18.6 Ein Anspruch gegen Mondu erlischt, sofern er Mondu nicht innerhalb von zwölf Monaten ab dem Tag schriftlich angezeigt wird, an dem der Geschäftskunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder billigerweise hätte erlangen müssen.
A.19 Abtretung
A.19.1 Mondu kann diesen Vertrag oder jeden daraus entstehenden Anspruch oder jedes daraus entstehende Recht, einschließlich jeder Forderung gegen den Geschäftskunden, ganz oder teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, verbriefen oder anderweitig darüber verfügen, und zwar unabhängig davon, ob dem Geschäftskunden die Abtretung angezeigt wird. Der Geschäftskunde stimmt einer solchen Abtretung oder Übertragung im Voraus zu.
A.19.2 Der Geschäftskunde stimmt der Offenlegung von Informationen über ihn und über diesen Vertrag durch Mondu gegenüber jedem tatsächlichen oder potenziellen Zessionar, Erwerber, Finanzierer, Versicherer, jeder Verbriefungsgesellschaft, Ratingagentur oder deren Beratern zu, vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeitsverpflichtungen und vorbehaltlich Ziffer A.23.
A.19.3 Der Geschäftskunde darf seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondu weder abtreten noch übertragen noch belasten.
A.20 Änderungen dieser Bedingungen
A.20.1 Mondu kann diese Bedingungen mit vorheriger Ankündigung ändern. Eine Änderung wird dem Geschäftskunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.
A.20.2 Ist der Geschäftskunde mit einer Änderung nicht einverstanden, so hat er dies Mondu innerhalb der 30-tägigen Ankündigungsfrist schriftlich anzuzeigen und kann diesen Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung kostenfrei kündigen.
A.20.3 Kündigt der Geschäftskunde den Vertrag nicht innerhalb der 30-tägigen Ankündigungsfrist, so gilt die Änderung als von ihm genehmigt.
A.20.4 Diese Ziffer A.20 darf nicht dazu genutzt werden, Teil D in Kraft zu setzen, die Karten-Rahmenvereinbarung abzuschließen oder anderweitig die Grundlage zu ändern, auf der der Geschäftskunde nach Ziffer A.3.5 gebunden ist. Die Karten-Rahmenvereinbarung kann ausschließlich gemäß Ziffer C.3 abgeschlossen werden.
A.21 Beendigung des Vertrages
A.21.1 Mondu kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und jede MonduCard sperren oder aussetzen, wenn einer der folgenden Umstände eintritt oder einzutreten droht:
(a) der Geschäftskunde oder ein Karteninhaber verstößt gegen diesen Vertrag;
(b) der Geschäftskunde befindet sich mit einer Zahlung im Rückstand oder überschreitet den Verfügungsrahmen;
(c) die Kreditwürdigkeit des Geschäftskunden verschlechtert sich erheblich;
(d) über das Vermögen des Geschäftskunden wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder seine Zahlungsunfähigkeit festgestellt, oder er tritt in ein Moratorium oder ein Restrukturierungsverfahren ein;
(e) eine MonduCard geht verloren, wird gestohlen oder missbräuchlich genutzt, oder es besteht der Verdacht auf Betrug oder Betrug ist festgestellt;
(f) der Geschäftskunde oder ein Karteninhaber legt nach Ziffer A.15 angeforderte Informationen nicht vor;
(g) Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften hindern Mondu daran, die Dienste zu erbringen oder Transaktionen zu verarbeiten; oder
(h) der Geschäftskunde oder ein Karteninhaber betreibt Tätigkeiten, die dem Vertrauen in Mondu oder in das Finanzsystem schaden können.
A.21.2 Der Geschäftskunde kann diesen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung per E-Mail an support@mondu.ai kündigen. Die Kündigung lässt bereits fällige Beträge und bereits autorisierte Zahlungsvorgänge unberührt; Ziffer A.26.7 und, soweit einschlägig, Ziffer D.7 gelten fort.
A.21.3 Mit Beendigung dieses Vertrages darf keine MonduCard mehr verwendet werden und Mondu deaktiviert jede unter diesem Vertrag ausgegebene MonduCard; sämtliche offenen Beträge werden sofort fällig und zahlbar.
A.22 Kommunikation
A.22.1 Mondu kommuniziert elektronisch, sofern nicht gesetzlich ein anderes Verfahren vorgeschrieben ist.
A.22.2 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Kontaktdaten zutreffend und aktuell bleiben.
A.22.3 Mitteilungen an Mondu nach diesem Vertrag sind an support@mondu.ai zu senden.
A.23 Datenschutz
A.23.1 Mondu verarbeitet personenbezogene Daten des Geschäftskunden und der Karteninhaber zum Zweck des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrages, der Bonitätsprüfung, der Betrugsprävention und der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten, im Einklang mit der Datenschutzerklärung von Mondu, die die Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherfristen und Betroffenenrechte darlegt.
A.23.2 Die Prüfung eines Antrags und die Festlegung des Verfügungsrahmens können eine automatisierte Verarbeitung umfassen. Der Geschäftskunde wird über die ihm insoweit nach geltendem Recht zustehenden Rechte unterrichtet.
A.23.3 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, jeden Karteninhaber über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Mondu zu unterrichten und ihm die Datenschutzerklärung von Mondu zugänglich zu machen.
A.24 Aufsichtsrechtlicher Status und Anwendung der PSD2
A.24.1 Die Mondu Financial Services B.V. ist ein von De Nederlandsche Bank N.V. zugelassenes E-Geld-Institut und in deren öffentlichem Register unter der Nummer R193672 eingetragen. Sie erbringt die Dienste nach diesem Vertrag in Deutschland und Frankreich auf Grundlage des Europäischen Passes.
A.24.2 Weder der Geschäftskunde noch ein Karteninhaber ist für die Zwecke dieses Vertrages Verbraucher. Der Geschäftskunde handelt im Rahmen seines Gewerbes oder seiner geschäftlichen Tätigkeit, und jeder Karteninhaber nutzt die MonduCard ausschließlich für Zwecke dieses Gewerbes oder dieser geschäftlichen Tätigkeit. Die Parteien vereinbaren daher gemäß Artikel 38 Absatz 1 PSD2 (Richtlinie (EU) 2015/2366) und dessen Umsetzung in niederländisches Recht, dass Titel III der PSD2 auf diesen Vertrag keine Anwendung findet; sowie gemäß Artikel 61 Absatz 1 PSD2, dass die Artikel 62 Absatz 1, 64 Absatz 3, 72, 74, 76, 77, 80 und 89 der PSD2 auf diesen Vertrag keine Anwendung finden.
A.24.3 Gemäß Artikel 61 Absatz 1 PSD2 vereinbaren die Parteien, dass die in Artikel 71 PSD2 genannte Frist 30 Tage ab dem Tag beträgt, an dem die Transaktion belastet wurde, wie in Ziffer A.8.4 vorgesehen.
A.24.4 Diese Ziffer A.24 schließt keine Bestimmung aus, deren Abbedingung auch dann unzulässig ist, wenn der Zahlungsdienstnutzer kein Verbraucher ist.
A.25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
A.25.1 Dieser Vertrag und jede außervertragliche Verpflichtung, die sich aus ihm oder im Zusammenhang mit ihm ergibt, unterliegen dem Recht der Niederlande.
A.25.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Amsterdam, Niederlande.
A.26 Sonstiges
A.26.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung einer Pflicht aus diesem Vertrag, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf einem Ereignis außerhalb ihres billigerweise beherrschbaren Einflussbereichs beruht. Diese Ziffer gilt nicht für Zahlungspflichten.
A.26.2 Mondu kann jede Funktionalität oder Eigenschaft der MonduCard jederzeit ändern, erweitern oder einstellen, insbesondere wenn dies von Visa, durch regulatorische Entwicklungen, aus Sicherheitserwägungen oder aus betrieblichen Gründen veranlasst ist, und unterrichtet den Geschäftskunden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
A.26.3 Die Aufzeichnungen von Mondu erbringen vollen Beweis über Transaktionen und Verpflichtungen zwischen den Parteien, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Geschäftskunden.
A.26.4 Dieser Vertrag bildet zusammen mit dem angenommenen Antrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über seinen Gegenstand.
A.26.5 Diese Bedingungen werden in englischer Sprache geschlossen. Eine Übersetzung dient allein der Erleichterung; maßgeblich ist die englische Fassung.
A.26.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam, und die betreffende Bestimmung gilt als in dem Mindestmaß geändert, das erforderlich ist, um sie wirksam, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen und dabei ihren Zweck möglichst weitgehend zu wahren.
A.26.7 Die Ziffern A.8, A.9, A.10, A.11, A.12, A.18, A.19, A.23, A.25 und A.26 sowie jede weitere Bestimmung, die ihrem Wesen nach fortgelten soll, bleiben nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
TEIL B — EINZELNE BESTELLUNG
B.1 Anwendungsbereich des Teils B
B.1.1 Dieser Vertrag wird ausschließlich für eine einzige Bestellung geschlossen. Teil B regelt diese Bestellung.
B.1.2 Teil B regelt nicht die künftige Ausführung aufeinanderfolgender Zahlungsvorgänge und begründet kein Zahlungskonto.
B.2 Die MonduCard nach Teil B
B.2.1 Mondu gibt eine MonduCard aus, die auf Amazon Business beschränkt ist und der Nutzung im Zusammenhang mit der im Antrag bezeichneten Bestellung dient.
B.2.2 Die MonduCard darf ausschließlich für die Bestellung und ausschließlich bis zur Höhe des Verfügungsrahmens genutzt werden, es sei denn und bis die Karten-Rahmenvereinbarung nach Teil C abgeschlossen wurde.
B.2.3 Wird die Bestellung in mehreren Lieferungen versandt, so kann der Händler mehr als eine Autorisierung und mehr als einen Einzug (Capture) gegen die MonduCard veranlassen. Sämtliche dieser Autorisierungen und Einzüge sind Bestandteil derselben Bestellung und derselben einzigen Transaktion und unterliegen in ihrer Gesamtheit dem Verfügungsrahmen.
B.3 Beschränkung der Nutzung auf eine Transaktion
B.3.1 Eine nach Teil B ausgegebene MonduCard darf ausschließlich für eine Bestellung genutzt werden.
B.3.2 Jede weitere Nutzung stellt einen Antrag nach Ziffer C.2 dar. Die Karten-Rahmenvereinbarung kommt ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer C.3 zustande.
B.3.3 Mondu ist nicht verpflichtet, weitere Transaktionen auszuführen, weitere MonduCards auszugeben, weitere Kredite zu gewähren oder weitere Verträge mit dem Geschäftskunden zu schließen.
B.4 Rechnungsstellung und Zahlung
B.4.1 Mondu stellt für die Bestellung eine Zahlungsbestätigung gemäß Ziffer A.8 aus. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, diese gemäß Ziffer A.9 zu zahlen.
B.5 Ende des Teils B
B.5.1 Teil B endet mit dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: dem Umwandlungsstichtag oder dem Tag, an dem der Geschäftskunde sämtliche nach Teil B geschuldeten Beträge vollständig gezahlt hat.
B.5.2 Wird mit der MonduCard keine Transaktion ausgeführt, so endet dieser Vertrag.
B.5.3 Eine Beendigung nach Ziffer B.5.2 lässt die in Ziffer A.26.7 aufgeführten Ziffern unberührt; diese gelten fort.
TEIL C — UMWANDLUNG
C.1 Anwendungsbereich des Teils C
C.1.1 Teil C gilt ab dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages. Er regelt die einzige Art und Weise, in der die Karten-Rahmenvereinbarung abgeschlossen und Teil D in Kraft gesetzt werden kann.
C.2 Antrag auf die Karten-Rahmenvereinbarung
C.2.1 Der Geschäftskunde kann bei Mondu die Karten-Rahmenvereinbarung zu den Bedingungen des Teils D beantragen. Der Geschäftskunde kann die Karten-Rahmenvereinbarung beantragen, indem er nach der Bestellung unter Teil B einen Zahlungsvorgang mit der MonduCard beauftragt.
C.2.2 Mondu kann einen solchen Antrag nach eigenem Ermessen genehmigen oder ablehnen und die Genehmigung von Bedingungen abhängig machen.
C.3 Voraussetzungen der Umwandlung
C.3.1 Die Karten-Rahmenvereinbarung kommt zustande, und Teil D tritt in Kraft, wenn Mondu den nach Ziffer C.2 gestellten Antrag des Geschäftskunden annimmt. Mondu bestätigt dem Geschäftskunden die Annahme per E-Mail an die vom Geschäftskunden mitgeteilte Adresse.
C.3.2 Der Umwandlungsstichtag ist der Tag, an dem Mondu die Annahme nach Ziffer C.3.1 bestätigt.
C.4 Keine Umwandlung durch schlüssiges Verhalten oder durch Mitteilung
C.4.1 Die Karten-Rahmenvereinbarung wird nicht abgeschlossen und Teil D tritt nicht in Kraft:
(a) aufgrund einer Nutzung oder versuchten Nutzung einer MonduCard;
(b) aufgrund eines unterbliebenen Widerspruchs des Geschäftskunden gegen eine Mitteilung; oder
(c) durch Anwendung der Ziffer A.20.
C.4.2 Ziffer A.20 findet vor dem Umwandlungsstichtag auf Teil D keine Anwendung.
C.5 Wirkung der Umwandlung
C.5.1 Ein am Umwandlungsstichtag nach Teil B ausstehender Betrag bleibt an seinem ursprünglichen Fälligkeitstag zahlbar und wird durch die Umwandlung nicht gestundet. Er wird bis zu seiner Zahlung auf den Verfügungsrahmen angerechnet.
C.5.2 Mondu kann eine neue MonduCard zur Nutzung gemäß Teil D ausgeben.
C.6 Keine Verpflichtung
C.6.1 Keine Bestimmung des Teils B oder des Teils C verpflichtet Mondu, die Karten-Rahmenvereinbarung anzubieten, oder den Geschäftskunden, sie zu beantragen.
TEIL D — KARTEN-RAHMENVEREINBARUNG
D.1 Wirkung des Teils D
D.1.1 Teil D entfaltet keine Wirkung, sofern und solange die Karten-Rahmenvereinbarung nicht gemäß Ziffer C.3 abgeschlossen wurde. Vor dem Umwandlungsstichtag begründet Teil D für keine der Parteien Rechte oder Pflichten.
D.1.2 Mit Wirkung ab dem Umwandlungsstichtag gilt Teil D, und Teil B findet keine Anwendung mehr.
D.2 Anwendungsbereich der Karten-Rahmenvereinbarung
D.2.1 Während der Laufzeit der Karten-Rahmenvereinbarung kann der Geschäftskunde eine MonduCard für aufeinanderfolgende Käufe bei Händlern auf Amazon Business im Rahmen des Verfügungsrahmens nutzen.
D.3 MonduCards während der Laufzeit der Karten-Rahmenvereinbarung
D.3.1 Mondu gibt dem Geschäftskunden eine MonduCard für den von ihm benannten und von Mondu genehmigten Karteninhaber aus.
D.3.2 Mondu kann vor Ablauf einer bestehenden MonduCard eine Ersatz-MonduCard ausgeben, einschließlich einer Ersatz-MonduCard, die über das Kartengültigkeitsdatum hinaus gültig ist, sofern dieser Vertrag über dieses Datum hinaus fortgesetzt wird.
D.3.3 Mondu kann die Ausgabe einer Ersatz-MonduCard ablehnen, insbesondere wenn dieser Vertrag beendet wurde oder eine Beendigung bevorsteht, wenn der Geschäftskunde oder ein Karteninhaber diesen Vertrag nicht eingehalten hat, wenn Beträge überfällig sind, wenn der Verdacht auf Betrug oder missbräuchliche Nutzung besteht, wenn die Zugangsvoraussetzungen oder Risikokriterien nicht mehr erfüllt sind oder aus Sicherheits-, betrieblichen oder kartensystembezogenen Gründen.
D.3.4 Der Geschäftskunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Karteninhaber eine Ersatz-MonduCard aktiviert und die Kartendaten der ersetzten MonduCard sicher vernichtet.
D.4 Kartengültigkeit
D.4.1 Eine im Rahmen der Karten-Rahmenvereinbarung ausgegebene MonduCard ist bis zum Kartengültigkeitsdatum gültig.
D.4.2 Die Karten-Rahmenvereinbarung verlängert sich nicht automatisch und endet am Kartengültigkeitsdatum, vorbehaltlich Ziffer D.7. Mondu kann dem Geschäftskunden eine Verlängerung der Karten-Rahmenvereinbarung anbieten. Nimmt der Geschäftskunde dieses Angebot an, so teilt Mondu das neue Kartengültigkeitsdatum im Mondu Buyer Portal mit und kann gemäß Ziffer D.3.2 eine bis zu diesem Datum gültige neue MonduCard ausgeben.
D.5 Beendigung der Karten-Rahmenvereinbarung
D.5.1 Der Geschäftskunde kann die Karten-Rahmenvereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung per E-Mail an support@mondu.ai kündigen. Mondu kann die Karten-Rahmenvereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Geschäftskunden kündigen.
D.5.2 Die Parteien vereinbaren, da der Geschäftskunde kein Verbraucher ist, dass Artikel 55 PSD2 (Richtlinie (EU) 2015/2366) und dessen Umsetzung in niederländisches Recht auf diesen Vertrag keine Anwendung finden.
D.6 Folgen der Beendigung und des Endes der Kartennutzung
D.6.1 Mit Beendigung dieses Vertrages oder nach dem Kartengültigkeitsdatum, sofern die Karten-Rahmenvereinbarung nicht fortgesetzt wird, darf keine MonduCard mehr genutzt werden; eine MonduCard kann von Mondu, von einem Händler, von einer Acquiring-Bank oder von einem Visa-Teilnehmer zurückgewiesen oder eingezogen werden.
D.7 Abwicklung (Run-off)
D.7.1 Im Sinne dieser Ziffer D.7 bezeichnet „Enddatum“ den früheren der folgenden Zeitpunkte: das Kartengültigkeitsdatum oder den Tag, an dem die Karten-Rahmenvereinbarung nach Ziffer D.4.2 oder Ziffer D.5.1 endet. Das Ende der Kartennutzung zum Enddatum beendet diesen Vertrag nicht.
D.7.2 Dieser Vertrag bleibt so lange in Kraft, wie dies zur vollständigen Abwicklung der bis einschließlich zum Enddatum autorisierten Transaktionen erforderlich ist, einschließlich Erstattungen, Rückbelastungen (Chargebacks) und etwaiger Streitigkeiten nach den Visa-Regeln; Teil A gilt während dieses Zeitraums fort.
D.7.3 Dieser Vertrag endet, wenn sämtliche nach ihm geschuldeten Beträge vollständig gezahlt sind und sämtliche Streitbeilegungs- und Chargeback-Fristen nach dem Visa-Regelwerk abgelaufen oder endgültig erledigt sind, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.